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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)  für die Vermietung von Ferienwohnungen und Ferienaufenthalten allein reisender Kinder auf dem Hof Repente der Familie  Kreutzer,    Repenter Straße 6, 16837 Luhme / OT Repente vom 30.06.2019

  1. Leistungen:

Auf dem Hof Repente sind Urlaubsaufenthalte für Familien und Aufenthalte für allein reisende Ferienkinder möglich. Der Hof Repente der Familie Kreutzer verfügt über nachfolgend bezeichnete Ferienwohnungen.

        1 FW Weideblick im Erdgeschoss rechts Repenter Straße 10, 16837 Luhme / OT Repente: für 2-4 Personen, ca. 84 m², zuzüglich Terrasse

        2 FW Penthouse im Dachgeschoss Repenter Straße 10, 16837 Luhme / OT Repente: für 6 Personen, ca. 110 m²,  zuzüglich Terrasse.

        3 FW Garten im Erdgeschoss links Repenter Straße 10, 16837 Luhme / OT Repente: für 2-4 Personen, ca. 69 m², zuzüglich Terrasse.

        4 FW Kladruber 4 im Erdgeschoss Repenter Straße 6, 16837 Luhme / OT Repente: für 2-4 Personen, ca. 70 m², zuzüglich Terrasse.    

Die Ferienwohnungen sind nach hohen  Standards eingerichtet, eine genauere Beschreibung mit Bildern befindet  sich auf der Homepage

www.ferienurlaub-brandenburg.de. Die Ferienwohnungen werden mit  vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder  Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Die  Ferienwohnungen dürfen nur mit der im Vertrag vereinbarten Personenzahl  belegt werden.

  1. Anreise / Abreise:

Die An- und Abreise zum Ferienaufenthalt ist Sache des Teilnehmers und liegt außerhalb unserer Leistungen und unseres Verantwortungsbereiches.

  1. Tierrisiko:

Unsere Angebote können den Umgang mit Tieren im Allgemeinen und Pferden im Besonderen bedingen. Trotz größtmöglicher Sorgfalt und Sicherheitsvorschriften können nicht alle Risiken ausgeschlossen werden. Wir empfehlen daher den Abschluss einer geeigneten Unfallversicherung.

  1. Gültigkeit der Anmeldungen für Mieter der Ferienwohnungen und Ferienkinder

Als Anzahlung Überweist der Mieter 40% des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung auf das Konto

Antje & Steffen Kreutzer

Berliner Volksbank   BLZ 100 900 00                        Kt. -Nr. 5465973023

                                  BIG-BEVODEBB               IBAN–DE54100900005465973023

Bei nicht erfolgter Zahlung bis zum oben genannten  Termin gilt die Buchung als nicht erfolgt. Den Restbetrag Überweist der  Mieter bis spätestens 2  Wochen vor Beginn der Mietzeit auf das oben  genannte Konto. Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb vier Wochen  vor Reiseantritt, wird der gesamte Mietpreis sofort fällig.

  1. Rücktritt:

1) Der Kunde kann jederzeit vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns.

    Ein Rücktritt durch den Mieter muss immer schriftlich erfolgen.

  Im Falle des Rücktritts fallen Stornokosten in folgender Höhe an:

Bei Stornierung bis 3 Monate vor Urlaubsantritt erheben wir keine Stornogebühr. Bei Stornierung innerhalb von 3 Monaten bis 1 Monat vor Urlaubsantritt berechnen wir 40% des Arrangementpreises, 1 Monat bis 1 Woche vor Urlaubsantritt 70% des Arrangementpreises, bei Stornierung in der letzten Woche berechnen wir 90% des Arrangementpreises.

Bei verfrühter Abreise berechnen wir 100 % des Arrangementpreises.

Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen.

2) Der Reisende hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass dem Vermieter ein Schaden

    überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.

3) Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisehaftpflichtversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

  1. Datenschutz:

Die personenbezogenen Daten, die sie uns zur Verfügung stellen, werden bei uns elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht. Wir möchten Sie darüber hinaus zukünftig schriftlich oder per e-mail über aktuelle Angebote informieren, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass sie dies nicht wünschen. Sollten Sie dies nicht wünschen, genügt eine kurze Mitteilung mit dem Kennwort ‚Datenschutz’ an unsere Anschrift.

  1. Photos:

Wir machen darauf aufmerksam, dass im Rahmen der Veranstaltungsgestaltung Photo,- Film- und Videoaufnahmen angefertigt werden und diese unter Umständen auf der Homepage des Veranstalters, in Publikationen und zur Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden können. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie hierzu Ihr ausdrückliches Einverständnis.

  1. Sorgfaltspflichten, Mängel und Haftung der Reisenden:

Der Mieter verpflichtet sich, die  Ferienwohnung(en) nebst Inventar sorgfältig zu behandeln. Schäden sind  unverzüglich dem Vermieter zu melden. Eventuell bei der Übergabe  bestehende Schäden sind vor zu merken. Während der Mietzeit obliegt dem  Mieter die Haftung für alle eintretenden Schäden, auch durch  Verursachung durch die Kinder des Mieters. Der Vermieter ist nicht  verpflichtet das Verschulden nachzuweisen. Der Vermieter haftet für die  ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Weist  die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße  Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Mieter dem Vermieter den Mangel  unverzüglich anzuzeigen, um dem Vermieter eine Beseitigung des Mangels  zu ermöglichen. Unterlässt der Mieter diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu. Die  vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt sich auf den dreifachen Preis der vereinbarten Miete der Ferienwohnung,  soweit der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen  Pflichtverletzung des Vermieters beruht. Die Hausordnung, die in den  Ferienwohnungen ausliegt, ist einzuhalten.

Bargeld und Wertgegenstände sofern sie unerlässlich mitgebracht werden müssen, können im Haupthaus hinterlegt werden.

Schadenersatzansprüche der Ferienkinder gegen uns als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sind auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:

  1. soweit ein Schaden des Ferienkindes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
  2. soweit der Reiseveranstalter für einen dem Ferienkind entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
  3. Rechtswahl und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Das Gericht am Sitz des Vermieters ist ausschließlich für Klagen des  Mieters gegen den Vermieter zuständig. Für Klagen des Vermieters gegen  Mieter, die einen Gerichtsstand in Deutschland haben, ist der Gerichtsstand des Vermieters zuständig.

Für Klagen des Vermieters gegen  Mieter,  die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder  die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen  Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder  gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht  bekannt ist, wird der Sitz des Vermieters als ausschließlicher  Gerichtsstand vereinbart.

  1. Salvatorische Klausel

Sollte der Vertrag oder eine Bestimmung  davon unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder enthält der Vertrag  Lücken, so bleibt der Vertrag im Übrigen Wirksam. Ab Stelle der  unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen oder der Lücken tritt eine  solche Bestimmung in Kraft, die den gesetzlichen Vorschriften  entsprechen und den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten am  nächsten kommen.

Swimmingpool / Sauna / Wellness

Badeordnung

1 Allgemeines

Die Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb.

Sie dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.

Die Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit der Buchung erkennt jeder Besucher die Badeordnung und alle sonstigen Anordnungen von Hof Repente an.

Hof Repente behält sich das Recht vor, die Badeordnung abzuändern.

2 Badegäste

Jeder kann das Schwimmbad benutzen.

Nur mit einer volljährigen Begleitperson zugelassen sind:

– Kinder unter 6 Jahren, gilt nicht für Sauna / Wellness.

  Sauna / Wellness ist ab 15 Jahren der Zutritt erlaubt.

– hilfsbedürftige Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.

 

Ausgeschlossen sind Personen:

– die an Infektionskrankheiten, Hautausschlägen oder offenen Wunden leiden,

– die unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen,

– deren Verhalten eine Störung der Sicherheit und Ordnung erwarten lässt,

– denen Hausverbot erteilt worden ist.

Das Mitbringen von Tieren ist verboten.

3 Haftung

Die Besucher benutzen den Swimmingpool, Sauna / Wellness auf eigene Gefahr. Die Beaufsichtigung von Kindern und Menschen mit Beeinträchtigungen ist Pflicht der Eltern, Erziehungsberechtigten und Begleitpersonen. Eltern und Erziehungsberechtigte müssen auf jeden Fall dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder den Swimmingpool in Begleitung einer geeigneten Aufsichtsperson besuchen und benutzen.

Jeder Besucher haftet für Unfälle auch gegenüber Dritten sowie für Beschädigungen der Anlage selbst.

Hof Repente schließt jegliche Haftung aus:

– bei Missachtung der Badeordnung,

– bei unsachgemäßer Benutzung der Einrichtung,

– bei Schäden durch Dritte,

– bei Diebstahl und Verlust von Wertsachen und Bargeld, bei Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl von Wertsachen, persönlichen Gegenständen und Bargeld, und zwar auch dann, wenn diese in den zur Verfügung gestellten Schränken und Schließfächern aufbewahrt werden; die Besucher sind daher aufgefordert, keine persönlichen Gegenstände und Wertsachen in die Acquarena mitzunehmen,

– bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Bekleidung,

– bei Personen- und Sachschäden, die die Besucher durch Teilnahme an Animationen, Sonderveranstaltungen, Kursen, Sport- oder Schwimmveranstaltungen und ähnlichem erleiden.

Beschwerden jeder Art sowie Beschädigungen, Unfall- und Diebstahlmeldungen sind den Mitarbeitern unverzüglich zu melden.

Hof Repente berücksichtigt keine nachträglichen Ansprüche und Schadenersatzforderungen.

4 Badebekleidung

Die Schwimmbecken dürfen nur in üblicher Badebekleidung (Badehose, Bikini, Badeanzug) benutzt werden. Badesandalen sind im Wasser nicht erlaubt. Die Entscheidung, ob die Bekleidung den Anforderungen entspricht, treffen die Mitarbeiter.

Für Kleinkinder sind undurchlässige Windelhosen oder Badehosen Pflicht.

Diese Bereiche dürfen auch nicht mit Kinderwagen befahren werden.

Sauna / Wellness ist textilfreie Zone.

5 Körperreinigung

Jeder Besucher muss vor der Benutzung der Schwimmbecken / Sauna gründlich duschen.

Innerhalb des Schwimmbecken dürfen keine Seife oder sonstige Körperreinigungsmittel verwendet werden.

6 Verhalten

Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Gast stört, belästigt oder in Gefahr bringt. Eltern haften für ihre Kinder. Begleitpersonen haften für die begleiteten Personen.

Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten und werden polizeilich gemeldet.

Die Anlage ist sorgfältig zu behandeln. Jede Beschädigung und Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schaden- und Kostenersatz. Bei vorsätzlichen Beschädigungen und Verunreinigungen behält sich Hof Repente eine polizeiliche Anzeige vor.

In allen Becken und an allen Beckenumgängen müssen Personen, die nicht ausreichend schwimmen können, Schwimmhilfen tragen.

Es ist verboten:

– andere unterzutauchen oder ins Schwimmbecken zu stoßen,

– vom seitlichen Beckenrand in das Schwimmbecken zu springen,

– einen Kopfsprung in das Becken zu machen,

– an den Beckenumgängen zu laufen, an der Einsteigleiter und dem Beckenrand zu turnen.

– Audiogeräte und Musikinstrumente zu benutzen,

– zu rauchen (außer in den ausgewiesenen Bereichen im Freien),

 

– Glas oder sonstige scharfe Gegenstände wegzuwerfen.

Kleinspielzeug ist zulässig.

Das Fotografieren von Personen ohne deren Einwilligung ist verboten. Das Nichtbeachten wird mit Hausverbot geahndet.

7 Aufsicht

Die Mitarbeiter wachen über die Einhaltung der Badeordnung.

Den Anordnungen der Mitarbeiter ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Für die Einhaltung der Badeordnung durch Kinder und Personen mit Beeinträchtigungen haften die Eltern und Begleitpersonen.

Besucher, die gegen die Badeordnung verstoßen und der Aufforderung zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung nicht nachkommen, können die Mitarbeiter umgehend aus dem Poolbereich verweisen und für eine bestimmte Zeit von der Anlage ausschließen. Widersetzungen ziehen Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch mit sich.

 

 

 

Liebe Feriengäste,

wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Ferienwohnung auf Hof Repente entschieden haben und begrüßen Sie herzlich bei uns.

Unsere Ferienwohnung wurde erst vor kurzem renoviert und liebevoll für Sie eingerichtet, so dass Sie sich hoffentlich wohlfühlen werden.

Sollten Sie etwas in der Ferienwohnung vermissen oder wenn Sie Hilfe brauchen, können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden. Nur so können wir evtl. Unzulänglichkeiten schnell beheben.

Sämtliche Dinge, die sich im Haus befinden oder dazu gehören, dürfen und sollen von den Gästen genutzt werden. Bitte gehen Sie jedoch mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um.

Mit der Buchung der Ferienwohnung wurde von Ihnen die folgende Haus- und Hofordnung gelesen und anerkannt.

 

Haus- und Hofordnung Hof Repente

Unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung.

Wir bitten Sie daher NICHT in der Wohnung zu rauchen. Herzlichen Dank.

 

Beschädigungen

Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht oder schmutzig wird. Falls dies doch passieren sollte, bitten wir Sie, uns unbedingt den entstandenen Schaden sofort zu melden, damit wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise bei der Endreinigung feststellen.

Der Gast haftet für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungs- und / oder Renovierungskosten.

 

Küche

Die Küche wurde vor kurzen komplett neu eingebaut. Bitte gehen Sie pfleglich mit der Kücheneinrichtung und den technischen Geräten um. (Bedienungsanleitungen finden Sie im Ablagefach über dem Kühlschrank).

Wenn die Geschirrspülmaschine nicht voll beladen ist, nutzen Sie bitte das Kurzprogramm.

Bitte räumen Sie das Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke ein, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben.

In das Spülbecken dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann.

 

Bad

Wir bitten Sie, zur Vermeidung von Kalkablagerungen die Fliesen der Dusche nach dem Duschen abzuziehen.

Lassen Sie das Fenster, wenn möglich auch die Tür zum Lüften offen.

In Dusche und Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o. ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen Verstopfungen kommen kann. Bitte nutzen Sie die bereit gestellten Möglichkeiten.

 

Reinigung

Sollten Ihnen mal ein Missgeschick (extremer Schmutz, Flüssigkeiten auf dem Boden od. Arbeitsflächen usw.) passieren, bitten wir Sie dies sofort zu beseitigen. Es sind Besen, Kehrschaufel und Putzmittel vorhanden.

Wir bitten Sie, die Ferienwohnung bei Abreise Besenrein zu hinterlassen und alles benutzte Geschirr wieder sauber in die Schränke einzuräumen.
Die Kosten der Endreinigung sind, falls nicht anders vereinbart, mit der Pauschale abgegolten. Sie sind auf einen normalen Reinigungsaufwand kalkuliert.

 

Zwischenreinigung

Sollten während Ihres Aufenthaltes Zwischenreinigungen gewünscht werden, können wir dies gern für Sie organisieren. Diese werden dann nach Aufwand gemäß unserer Endreinigungspauschale (Preis pro Stunde) abgerechnet.

 

 

 

Haftung

Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Gastes/ der Gäste.

 

Hausrecht

 

A ) Wir bitten unsere Urlaubsgäste Tagesgäste und oder Besucher an zu melden und einem der Eigentümer der Ferienanlage Hof Repente vor zu stellen. Eigentümer und Grundstücke finden Sie unter http://www.ferienurlaub-brandenburg.de/html/agb.html
Die Nutzung der Anlage Hof Repente, Repenter Straße 10 ist nur Übernachtungsgästen vorbehalten. Auf Anfrage können wir eine Erlaubniss auf Nutzung der Anlage erteilen. Hierfür erheben wir eine  Tagespauschale von 10 ,00 € pro Person.

 

Sollten Sie sich als Feriengast nicht daranhalten, sehen wir uns gezwungen als Vermieter die bestehende Vereinbarung der Nutzung der Ferienwohnung einseitig zu kündigen. Sie als Gast haben dann die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Falle nicht.

 

B ) Unter bestimmten Umständen z. B. notwendigen Reparaturen kann es notwendig sein, dass der Vermieter die Ferienwohnung ohne Wissen des Gastes betreten muss.

 

Internet/ W-LAN 

Die Ferienwohnung hat einen kabellosen Internetanschluss (W-LAN)
ZUGANGSCODE: repenterstraße10

 

Kinderbett/Kinderhochstuhl 

Auf Wunsch stellen wir Ihnen kostenfrei ein Kinderreisebett und einen Kinderhochstuhl zur Verfügung. Bitte geben Sie uns bei der Buchung einfach Bescheid, was Sie benötigen.

 

Kündigung

Bei mehrfachem Verstoß gegen das Haus- und Hofordnung kann der Vermieter die bestehende Vereinbarung der Nutzung der Ferienwohnung einseitig zu kündigen und der Gast hat die Ferienwohnung sofort zu verlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises besteht in diesem Falle nicht.

 

Lüften

Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stosslüftung am Tag für 5-10 min und insbesondere nach dem Duschen.
Die Dachgeschossfenster sind nur elektrisch zu öffnen und zu schließen.

 

Müll

Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie, uns dabei zu helfen.

Der Müll ist zu trennen nach:            

-> Verpackungsmaterial gem. gelben Sack (alle Verpackungen mit dem grünen Punkt, keine Essensreste)

-> Papier         

-> Restmüll

Über Essensreste verschiedenster Art freuen sich unsere Hühner. Unsere Kaninchen und Schafe mögen Möhren und Brot.

 

Nebenkosten

Wasser, Strom, Heizung und Müll sind, wenn nicht anders vereinbart im Mietpreis enthalten. Diese Kosten sind für einen Normalverbrauch berechnet, sollten diese überdurchschnittlich hoch liegen, hält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor.

 

Parkmöglichkeiten

Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Preisminderung

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, der öffentlichen Versorgung oder durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Preisminderung. Mängel an der Ferienwohnung sind sofort dem Vermieter mitzuteilen. Der Gast gewährt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert und können nicht angerechnet werden.

 

Rauchen

Das Rauchen ist in unserer Ferienwohnung grundsätzlich verboten. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbel, Fußboden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir Ihnen dies zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen.

Es besteht die Möglichkeit auf den Terrassen zu rauchen, bitte entsorgen Sie die Reste nicht auf dem Grundstück oder dem Grill. Sondern im Aschenbecher und später im Restmüll.

Ruhezeiten

Ihre Ferienwohnung befindet sich auf einem bewirtschafteten Bauernhof. Wir bemühen uns die üblichen Ruhezeiten ein zu halten.
Jedoch halten sich unsere Tiere und auch das Wetter nicht daran. Und so müssen wir je nach Bedarf Füttern oder auf`s Feld.
Denoch bitten wir Sie im Sinne einer guten Nachbarschaft im Ferienhaus, die öffentlichen Ruhezeiten wie Mittag-, Nacht- und Sonntagsruhe einzuhalten. Auch in der Ferienwohnung selbst sollte aus Rücksicht zwischen 22:00 und 7:00 Uhr Ruhe gehalten werden.

 

Schlüssel

Bitte geben Sie die Schlüssel nie aus der Hand. Ein Verlust der Schlüssel ist umgehend zu melden und der Gast haftet bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.

 

Schuhe

Wir bitten Sie, speziell in den nassen Monaten, nicht mit Straßenschuhen in der Wohnung zu laufen.

 

Höfe

Auf dem Hof Repenter Straße 10 befinden sich das Rindergehege und das Schafsgehege. Ebenso die Bergehalle für Heu und Stroh und der Swimmingpool.
Der Hof Repenter Straße 6 ist in drei Höfe unterteilt.
Hof 2 ist der Hof mit der Gartenanlage und der Reithalle.
Hof 3 ist der Hof mit den Tiergehegen, der Bergehalle für Heu und Stroh und der Bergehalle mit der Landwirtschaftstechnik. In der Halle mit der Landwirtschaftstechnik stehen offene Behälter mit Ölen und anderen Schmierstoffen. Aus Sicherheitsgründen bitten wir unsere Gäste nicht in diese Halle zu gehen.

Auch das spielen in den Heu- und Strohrollen ist untersagt.

Bei nassem Wetter sind die Rasenflächen nicht zu betreten.

 

Auf Hof 1 Repenter Straße 6 halten sich meistens unsere zwei Hunde auf und es ist unser Privatbereich. Wir bitten unsere Gäste unseren Privatbereich zu respektieren.

Hof 1 ist aber auch der Hof, wo wir uns mit unseren Reitgästen treffen.

 

  • Zutritt zu den Tiergehegen

Bitte betreten Sie die Tiergehege nur nach einer Einweisung durch den Hofinhaber.
Die Gehege der Pferde und Rinder zu betreten ist ausdrücklich untersagt.
Die Schafe, Kaninchen und Hühner dürfen gestreichelt, aber nicht eingefangen werden. Es ist auch schon vorgekommen, dass den Hühnchen absichtlich die Federn ausgerissen wurden. Das ist untersagt.

 

Spielescheune, Spielplatz, Pool

Die Nutzung der Anlagen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Eltern haften für ihre Kinder.

Fußballspielen und mutwilliges Strohreißen in der Spielescheune ist nicht erlaubt.

Den Kindern unserer Gäste stehen die Anlagen kostenlos zur Verfügung. Für Tagesbesucher erheben wir eine Tagespauschale von 10 ,00 € pro Person

 

Sorgfaltspflicht

Wir bitten unsere Gäste, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Angehörige die Mietbedingungen einhalten. Bitte achten Sie insbesondere auf Ihre Kinder.

Die Hauseingangstür und die elektrischen Schiebetore sollen grundsätzlich geschlossen sein und beim Verlassen des Hauses per Schlüssel verschlossen werden. Ebenso sind auch alle Fenster bei Verlassen der Wohnung zu schließen, um mögliche Schäden durch Unwetter oder Einbruch zu vermeiden.
Die Fenster in der Dachgeschosswohnung sind nur elektrisch zu betätigen.

Mit den Ressourcen Wasser und Strom ist schonend umzugehen.

 

Stand Haus- Hofordnung  Juli 2019

Ein Besuch in der Sauna und im Wellnesbereich stärkt das Immunsystem, sorgt für  Entspannung, einen erholsamen Schlaf und verbessert die Haut und wirkt sich positiv auf die körperliche Fitness aus.

Doch bei so vielen nackten Menschen auf so engem Raum gibt es einige Dinge, die bei den Mitschwitzern nicht sonderlich gut ankommen.

Damit trotz höchster Temperaturen ein angenehmes Klima unter den Saunagängern herrscht, sollte jeder ein paar einfache Grundsätze beachten.
Hier kommen die 7 wichtigsten Benimm-Regeln für die Sauna:
 

1. Ruhe gewünscht

Die Sauna ist kein Ersatz für den Stammtisch oder das Fitnessstudio. Verschieben Sie angeregte Unterhaltungen auf einen anderen Ort und unterhalten Sie sich, wenn überhaupt, nur im Flüsterton. Ebenso sind im Ruhebereich keine Handys erwünscht.
Der Saunabereich ist kein Spielplatz. Das Kaltwasserbecken wird ausschließlich über die Treppe betreten.
Vorsicht die Fliesen können durch das Wasser rutschig sein. Daher immer langsam gehen.

 

2. Nackt in die Sauna

Nackte Haut ist das natürlichste der Welt in der Saunakabine. Synthetischen Stoffe halten die Wärme von der Haut fern und sind darüber hinaus unhygienisch. Verzichten Sie auch auf Schmuck, dieser könnte zu Verbrennungen führen.

Haben Sie bitte ein Handtuch dabei: Das dient als Sitzunterlage und beim Verlassen der Sauna können Sie sich damit bedecken.
 

3. Erst einmal duschen

Vor dem Betreten der Sauna bitte duschen. Nach dem Verlassen der Sauna sollten Sie sich erneut abduschen, bevor Sie in das Abkühlbecken eintauchen.
 

4. Abstand zum Nachbarn

Halten Sie mindestens eine Armlänge Platz zum Nachbarn und berühren sein Handtuch nicht.
Nicht in Lücken quetschen und neuen Gästen Platz machen, damit diese das ebenfalls vermeiden können. Wird es dennoch eng, setzen Sie sich bitte zu ihrem eigenen  Geschlecht.

Fragen Sie, ob es okay ist.
 

5. Verzicht auf Zwiebeln, Knoblauch und Alkohol

Hitze verstärkt den Geruch der Körperausdünstungen. Um Mitschwitzer nicht zu stören, sollten Sie daher am Vortag auf Zwiebeln, Knoblauch und Alkohol verzichten.
Auch schweren Mahlzeiten vor einem Saunabesuch sollten vermieden werden.
 

6. Starren verboten

Alle sind nackt. Also nicht vergessen: Starren ist tabu! Auch wenn die Traumfrau bzw. der Traummann gerade die Sauna betreten hat.

Intime Zärtlichkeiten mit dem Partner bleiben besser zu Hause die Sauna ist schließlich kein Swinger-Club.

 

7. Peinliche Situationen cool überstehen

Hilfe mein Steuerberater! Jetzt heißt es: Ruhe bewahren. Treffen Sie auf einen Kollegen womöglich den Chef oder eine andere Person, die Sie hier lieber nicht sehen wollen – cool bleiben.

Freundlich nicken, Scham mit dem Handtuch bedecken und sich so setzen, dass Sie ihm nicht gegenüber sind.

Es versteht sich von selbst, dass über die Begegnung Stillschweigen bewahrt wird.

Beherzigen Sie all diese Ratschläge, steht einer entspannten Zeit in unserer Saunalandschaft nichts mehr im Wege.